Die Geschichte der deutschen Flagge, in den Farben Schwarz, Rot und Gold, begann bereits 1813 zur Zeit der Befreiungskriege gegen Napoleon. Allerdings wurde die Bundesflagge erst 1848 durch den Bundestag des Deutschen Bundes offiziell angenommen. Nach dem Scheitern der Märzrevolution verschwand die Flagge wieder aus der Öffentlichkeit.
Nach dem ersten Weltkrieg wurde in der Verfassung der Weimarer Republik 1919 die schwarz-rot-goldene Flagge wieder als offizielles Staatssymbol festgelegt. Mit dem Scheitern der Weimarer Republik und der Übernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Parteifahne der Nationalsozialisten sowie schwarz-weiß-rote Flaggen, die aus der Kaiserzeit stammten, ab 1935 zur Landesflagge.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entschied man sich zu jener Flagge zurückzukehren, die schon 1948 und in der Weimarer Republik ein Symbol für Freiheit war. Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde 1949 die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, in den Farben Schwarz, Rot und Gold, festgelegt. Die Deutsche Demokratische Republik übernahm die Farben der Flagge ebenfalls, allerdings ergänzten sie die Flagge durch ein Wappen aus Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
Mit dem Ende der DDR verschwand diese Version der Flagge und die schwarz-rot-goldene Bundesflagge wurde im gesamten Land anerkannt.